Regeln für die Geschäftsbeziehung mit der Teuscher Barhufpflege (AGB's)
- Zum wohle der Tiere strebe ich eine dauerhafte Zusammenarbeit an unter Einhaltung folgender Regeln.
- Ein Auftrag kommt mit den heute üblichen Kommunikationsmöglichkeiten zustande und gilt als verbindlich sobald ich ein Termin oder Warenlieferung bestätigt habe.
- Bei Terminabsagen kürzer 24 Std. vor dem Termin sind 50% der unter Pt. 2 ausgehandelten Leistungen geschuldet.
- Gemäss Pt. 8 abgebrochene Bearbeitung oder bei versäumten Terminen sind 50% bis 100% der unter Pt. vereinbarten Leistungen plus Wegspesen geschuldet.
- Für sämtliche Angebote gilt Barzahlung oder Zahlung mit Karte vor Ort
- Beim ersten Besuch muss der/die Besitzer oder Betreuer des/der Tiere zwingend anwesend sein. Bei den folgebesuche kann wird die Anwesenheit gem. Pt. 2 geregelt und ist nicht mehr zwingend erforderlich.
- Besonderen Fälle welche übermässig Geduld und Zeit benötigen, wie zappelige oder nicht erzogene Tiere welche die Hufe nicht geben wollen aber auch bei Krankheiten des Gangapparates welche eine längeres Aufhalten verunmöglichet etc. wird das weiter Vorgehen wie Aufpreis, Durchführbarkeit, spezieller Turnus, aufgaben für Besitzer Betreuer individuell mit dem Pferdehalter/Besitzer besprochen, ein gangbarer Weg habe ich noch immer gefunden.
- Wenn Leib und Leben gefährdet sind wird die Bearbeitung abgebrochen ist gem. Pt. 4 dennoch geschuldet. Eine Fortsetzung der Arbeit wird gem. Pt. 7 vereinbart.
- Hufschutzsysteme werden nur auf durch mich bearbeitete und vorbereitete Hufe angebracht. Auch wenn vor kurzer Zeit eine Bearbeitung der Hufe durch Drittpersonen stattgefunden hat.
- Zugesandtes Material bleibt bis zur restlosen Bezahlung durch den Empfänger im Besitz der Teuscher Barhufpflege.
- Preisanpassungen jederzeit möglich
- Gerichtstand ist an der Niederlassung der Teuscher Barhufpflege in Schwenden i.D., in 3714 Frutigen - Niedersimmental